AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 07.08.2025

Brandschutz Heiner Feldmann

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Büro „Brandschutz Heiner Feldmann“ (nachfolgend „Anbieter“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) über Dienstleistungen im Bereich Brandschutzunterlagen und Bestandsaufnahmen von Gebäuden, soweit nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.

1. Leistungsgegenstand

Der Anbieter erbringt Dienstleistungen im Bereich der Erstellung von Brandschutzunterlagen, Feuerwehrplänen, Flucht- und Rettungsplänen sowie Bestandsaufnahmen und -dokumentationen von Gebäuden. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Bestätigung des Angebots durch den Kunden oder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch den Anbieter zustande.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Pläne vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die auf unzureichende Mitwirkung zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Anbieters.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot vereinbarten Preis. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich der Anbieter das Recht vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

5. Nutzungsrechte

Der Anbieter räumt dem Kunden ein Einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im Rahmen des Vertrags erstellten Unterlagen ein. Eine Weitergabe an Dritte oder Vervielfältigung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

 

6. Haftung

Der Anbieter haftet nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in jedem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7. Gewährleistung

Mängel sind vom Kunden unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen. Der Anbieter ist zur Nachbesserung berechtigt. Schlägt diese fehl, kann der Kunde Minderung verlangen.

 

8. Schadenersatz

Regressansprüche gegen das Büro „Brandschutz Heiner Feldmann“, die sich aus der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ergeben, sind ausgeschlossen. Für den Fall, dass der Auftraggeber seine festgelegte Prüfpflicht verletzt, sind Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers ausgeschlossen. Für alle Ansprüche auf Schadenersatz, gleich ob sie auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage oder auf unerlaubter Handlung beruhen, gilt: Das Büro „Brandschutz Heiner Feldmann“ haftet nicht für Mangelfolgeschäden oder sonstige mittelbare Schäden. Für unmittelbare Schäden haftet das CAD-Büro, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Der Schadensersatz ist auf die Höhe des vereinbarten Nettopreises der Dienstleistung beschränkt. 

Eine Gewährleistung entfällt, wenn ohne das Büros „Brandschutz Heiner Feldmann“ Wissen Änderungen durchgeführt werden.

9. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, nicht an Dritte weiterzugeben.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.