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Erstellung von Bestuhlungsplänen
LANGJÄHRIGE ERFAHRUNG
Erstellung von Bestuhlungsplänen
Bestuhlungspläne sind für alle Versammlungsstätten zu erstellen, die der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO/SBauVO) des jeweiligen Bundeslandes unterliegen.
Der Bestuhlungsplan zeigt die Bestuhlungsart (z.B. Theaterbestuhlung, Bankettbestuhlung, Blocktafel) inklusive der Plätze für Rollstuhlbenutzer, die Bühne oder Szenenfläche, die Anzahl und Breite der Notausgänge sowie den Verlauf der Rettungswege.Der Betreiber oder Veranstalter ist für die Erstellung verantwortlich und legt den Bestuhlungsplan der Behörde zur Genehmigung vor.
Die Zahl der genehmigten Besucherplätze darf nicht überschritten und die genehmigte Anordnung der Besucherplätze nicht geändert werden. Der Bestuhlungsplan für die jeweilige Nutzung ist in der Nähe des Haupteingangs des Versammlungsraums gut sichtbar anzubringen.
(Quelle: http://www.vbs-system.de/index.php/portfolio-2/feuerwehrplaene-alarmplaene/bestuhlungsplaene-gemaess-vstaettvo)
- Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Personen fassen
- Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als 200 Personen fassen, wenn diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben
- Anlagen im Freien mit Szeneflächen, deren Besucherbereich jeweils mehr als 1.000 Besucher fassen und ganz oder teilweise aus baulichen Anlagen bestehen
- Sportstadien, die mehr als 5.000 Besucher fassen.
Schritt für Schritt zum Bestuhlungsplan gemäß Versammlungsstättenverordnung
Erstgespräch
Objektbegehung
Angebotserstellung
Planerstellung
Montage der Pläne
FAQ
Noch Fragen zur Erstellung von Bestuhlungsplänen ?
Bestuhlungspläne sind essenziell für eine sichere und effiziente Raumnutzung bei Veranstaltungen. Sie legen fest, wie Sitzplätze, Tische und Wege angeordnet sind, um maximale Kapazität und Sicherheit zu gewährleisten. Ein gut durchdachter Bestuhlungsplan erleichtert die Planung und sorgt für reibungslose Abläufe im Veranstaltungsbereich.
Wann sind Bestuhlungspläne erforderlich?
Hinweise auf die Notwendigkeit zur Erstellung und Anbringung von Flucht- und Rettungsplänen finden sich in einer Vielzahl von Gesetzestexten und Sonderverordnungen bzw. -richtlinien, wie beispielsweise Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO), Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV).
Warum sind Bestuhlungspläne wichtig für Veranstaltungen?
Bestuhlungspläne helfen, den verfügbaren Raum effizient zu nutzen und die Kapazität zu maximieren. Sie stellen sicher, dass alle Teilnehmer ausreichend Platz haben und dass Fluchtwege im Notfall frei bleiben. Zudem erleichtern sie die Planung und Durchführung der Veranstaltung, indem sie eine klare Übersicht bieten.
Welche gesetzlichen Vorgaben müssen bei der Erstellung eines Bestuhlungsplans beachtet werden
Bei der Erstellung eines Bestuhlungsplans müssen verschiedene gesetzliche Vorgaben beachtet werden, darunter Brandschutzvorschriften, Mindestabstände zwischen Sitzreihen und die Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen. Auch die maximale Personenkapazität eines Raums muss berücksichtigt werden, um die Sicherheit aller Teilnehmer zu gewährleisten.
Wie oft sollten Bestuhlungspläne überprüft und aktualisiert werden?
Bestuhlungspläne sollten vor jeder Veranstaltung überprüft und gegebenenfalls an die spezifischen Anforderungen angepasst werden. Bei regelmäßigen Veranstaltungen oder festen Bestuhlungen empfiehlt sich eine jährliche Überprüfung, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen weiterhin erfüllt werden und die Sicherheit gewährleistet ist.
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