Dienstleistungen
Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen
LANGJÄHRIGE ERFAHRUNG
Flucht- und Rettungspläne
Flucht- und Rettungspläne dienen der Information für Beschäftigte, Besucher, Kunden und Schutzbefohlene zur Anordnung von Fluchtwegen, Notausgängen sowie von Einrichtungen zur Alarmierung und Brandbekämpfung.
Sie enthalten neben den Angaben auch die Aufgaben und Abläufe für das Verhalten zur Alarmierung und zu den Erstmaßnahmen bei Bränden und Unfällen.
Flucht- und Rettungspläne werden durch Rettungsvorschriften gefordert:
- Baurechtliche Vorschriften für Gebäude besonderer Art und Nutzung
- Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung ASR A 1.3 und ASR2 A.3
- BGV A1/ BGR A1 bzw. GUV A1 "Grundsätze der Prävention"
Richtige Angabe der Laufrichtungen nach ASR 2.3
Lage von Erste-Hilfe-Einrichtungen
Lage von brandschutztechnischen Einrichtungen
Schritt für Schritt zum Flucht- und Rettungsplan
Erstgespräch
Objektbegehung
Angebotserstellung
Planerstellung
Montage der Pläne
FAQ
Noch Fragen zur Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen?
Flucht- und Rettungspläne sind unverzichtbare Sicherheitsdokumente, die in Notfällen Orientierung bieten. Sie zeigen den schnellsten Weg ins Freie, Notausgänge, Brandschutzeinrichtungen und Sammelplätze. Diese Pläne müssen gut sichtbar im Gebäude platziert und regelmäßig aktualisiert werden, um die Sicherheit von Personen zu gewährleisten und gesetzliche Vorgaben zu erfüllen.
Wann sind Flucht- und Rettungspläne erforderlich?
Hinweise auf die Notwendigkeit zur Erstellung und Anbringung von Flucht- und Rettungsplänen finden sich in einer Vielzahl von Gesetzestexten und Sonderverordnungen bzw. -richtlinien, wie beispielsweise Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO), Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV).
Wie oft sollten Flucht- und Rettungspläne aktualisiert werden?
Flucht- und Rettungspläne sollten regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei Jahre überprüft und aktualisiert werden. Zudem müssen sie angepasst werden, wenn bauliche Änderungen am Gebäude vorgenommen werden oder sich die Nutzung des Gebäudes ändert, um sicherzustellen, dass alle Informationen aktuell und korrekt sind.
4. Welche Anforderungen müssen Flucht- und Rettungspläne erfüllen?
Flucht- und Rettungspläne müssen klar und leicht verständlich sein. Sie sollten standardisierte Symbole und Farben verwenden, um wichtige Informationen hervorzuheben. Zudem müssen sie an gut sichtbaren Orten, wie in Fluren oder Eingangsbereichen, angebracht werden und jederzeit gut lesbar sein. Je nach Landesvorschrift können weitere Anforderungen hinzukommen, wie die Berücksichtigung spezifischer Normen oder Regelwerke.
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